So können Sie uns besuchen
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt für den Einzelhandel die 2G Regel.
Das bedeutet, dass wir aktuell nur geimpfte & genesene Personen in unserem Geschäft bedienen können.
Von den 2G Beschränkungen ausgenommen sind:
- Schwangere & Stillende
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich)
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre die nicht zur Schule gehen
- sowie Schüler mit Schülerausweis.
Für diese ist ein Antigen-Schnelltest zum Besuch unseres Geschäfts ausreichend.